Ablauf:
Nichtversicherte mit gesundheitlichen Beschwerden können persönlich oder telefonisch Kontakt zur Beratungsstelle des FRABS e.V. aufnehmen. Wenn in einem medizinisch vertretbaren Zeitraum keine Kostenübernahme durch eine Versicherung ober ein Amt erfolgen kann, stellt die Beratungsstelle bei medizinischer Indikation einen anonymisierten Behandlungsschein aus. Dieser garantiert eine Kostenübernahme bis max. 500,-€ in einem Zeitraum von 3 Monaten.
Um die Identität der Betroffenen zu schützen und eine Behandlung ohne Angst vor Abschiebung zu gewährleisten, wird der Behandlungsschein mit einem Pseudonym versehen. Die Klarnamen und persönlichen Daten bleiben in der Beratungsstelle unter Verschluss. Bei Bedarf ist eine Zuordnung des Pseudonyms zu den tatsächlichen persönlichen Daten möglich.
Sollte den Behandler*innen der tatsächliche Name und Aufenthaltsort bekannt werden, sei hier darauf hingewiesen, dass sowohl die Behandler*innen, als auch alle in Ihrem Auftrag Tätigen oder Benachrichtigten der Schweigepflicht, bzw. dem verlängerten Geheimnisschutz unterliegen. Eine Weitergabe persönlicher Daten ohne Einwilligung der Betroffenen an Behörden ist daher rechtswidrig und strafbar.
Gültigkeit und Art der Leistung:
Der Behandlungsschein ist gültig für 3 Monate ab Ausstellungsdatum. Er berechtigt zur Abrechnung von medizinischen Leistungen der im Behandlungsschein genannten Fachrichtung. Er umfasst Diagnostik, Therapie, Pflegemaßnahmen, Physiotherapie, etc., inklusive extern durchgeführter Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem aktuellen Beschwerdebild (z.B. Labor). Auch Kosten für Dolmetscher*innen werden in diesem Zusammenhang übernommen. Sollte eine Überweisung an weitere Fachrichtungen oder eine stationäre Einweisung erforderlich werden, ist eine Rücksprache mit der Beratungsstelle und die Ausstellung eines neuen Behandlungsscheins erforderlich. Behandlungen, die vor oder nach der 3-monatigen Gültigkeit des FRABS erfolgen, können nicht übernommen werden.
Kostenerstattung:
Nach Durchführung der erforderlichen Diagnostik und Therapie müssen durch die Behandler*innen die entsprechenden Abrechnungsziffern bzw. Pauschalen auf dem FRABS dokumentiert und dieser an die Postadresse geschickt werden. Nach Inhalts- und Plausibilitätsprüfung wird der Rechnungsbetrag an die angegebene Kontonummer überwiesen. Die Verwaltung des Behandlungs-Fonds erfolgt durch den DRK Kreisverband Freiburg.
Kosten können nur bis zu einer Höhe von 500,-€ erstattet werden. Sind kostenintensivere Maßnahmen erforderlich, muss unbedingt zuvor eine Rücksprache mit der Beratungsstelle erfolgen.
Kosten für ambulante Behandlungen werden in einem Umfang, vergleichbar der GKV übernommen, abgerechnet wird nach dem 1-fachen Satz der GOÄ. Entsprechendes gilt für die Zahnärztliche Behandlung, hier wird nach dem 2-fachen Satz der GOZ abgerechnet. Die Abrechnung einer stationären Behandlung erfolgt gemäß DRG, wobei auch hier eine Kostenübernahme nur bis 500,-€ möglich ist, bei höheren Kosten muss eine Rücksprache mit der Beratungsstelle erfolgen.
Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Dolmetscher:
Medikamente werden über das beigefügte separate Rezeptformular verordnet. Hierfür kann mit Einwilligung der Klient*innen der Klarname und das korrekte Geburtsdatum verwendet werden. Die Abrechnung erfolgt dann über die Apotheke direkt mit dem FRABS.
Bei notwendigen zusätzlichen Erfordernissen (Dolmetscher, Heilmittel und Hilfsmittel) muss vorab Rücksprache mit der Beratungsstelle erfolgen. Wir haben Zugang zu einem großen Dolmetscher*innen-Pool und vermitteln bei Bedarf entsprechende Sprachmittler*innen, falls möglich auch mit spezieller Schulung (z.B. für psychiatrisch-psychotherapeutische Übersetzung). Heil- und Hilfsmittel sind teilweise sehr kostenintensiv, daher können wir hier die Kostenübernahme nur nach Rücksprache entscheiden.
Grundsätzliches:
Alle Mitarbeiterinnen des MediNetz sind ehrenamtlich tätig. Der FRABS e.V. beschäftigt einen Sozialarbeiter in Teilzeit (15h/Woche) für das professionelle Clearing und die Koordination des FRABS. Alle anderen Vereinsmitglieder sind ebenfalls ehrenamtlich tätig. Da unsere finanziellen und personellen Ressourcen knapp sind und eine Finanzierung ausschließlich durch die Stadt Freiburg erfolgt, können wir nicht alle Anfragen vollumfänglich bearbeiten. Menschen, die nicht in Freiburg leben, können keinen anonymisierten Behandlungsschein erhalten. Für diese Menschen hoffen wir, weiterhin eine kostenlose und anonyme Behandlung organisieren zu können, wie dies MediNetz seit nunmehr 24 Jahren praktiziert. Hierbei möchten wir Sie daher gerne weiterhin in Einzelfällen anfragen, ob Sie eine kostenlose und anonyme Behandlung übernehmen können. Ein solches Engagement ist nicht strafbar und bedeutet keine weitere Verpflichtung. Jede Vermittlung wird individuell vereinbart, bei Unklarheiten kann immer Rücksprache mit dem MediNetz oder FRABS erfolgen.