FRABS e.V.(Freiburger Anonymisierter Behandlungsschein)

FRABS e.V.

Krank und ohne Versicherung?

Sie sind krank und benötigen eine Behandlung, haben aber keine Versicherung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Im Grundgesetz Art. 1 bekennt sich die Bundesrepublik zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, in Art. 2 ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit formuliert. In der Menschenrechtscharta Art. 25 ist das Recht auf ärztliche Versorgung und notwendige Soziale Leistungen festgeschrieben.

Die Gesundheitsversorgung wird in Deutschland über gesetzliche und private Krankenversicherungen finanziert. In bestimmten Fällen erfolgt die Finanzierung der Krankenbehandlung über zuständige Behörden (JobCenter, Sozialamt, Amt für Migration und Integration,…).

Sollten Sie sich ohne gültige Papiere in Deutschland aufhalten, steht Ihnen dennoch eine Krankenbehandlung zu. In einem Notfall sollten Sie daher unbedingt den Rettungsdienst (112) rufen oder eine Arztpraxis oder Klinik aufsuchen, um schnelle Hilfe zu erhalten. Die beteiligten Helfer*innen und auch die Verwaltungsangestellten, die für die Abrechnung zuständig sind, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, bzw. dem verlängerten Geheimnisschutz. Das heißt, dass persönliche Daten, die im Zusammenhang mit einer Notfallbehandlung erhoben wurden, nicht an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden dürfen.
Bei einer nicht dringlichen Behandlung müssen Sie zunächst einen Kostenübernahme-Antrag beim AMI oder Sozialamt zu stellen. Diese sind dann aber verpflichtet, Ihre Angaben an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Im schlimmsten Fall könnte daraufhin Ihre Abschiebung erfolgen.

Daher raten wir Ihnen, sich bei FRABS e.V. oder MediNetz zu melden. Hier werden wir versuchen, Sie in eine kostenlose und anonyme Behandlung zu vermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen anonymisierten Behandlungsschein (FRABS) erhalten, der die Kostenübernahme in einem Umfang bis max. 500,-€ garantiert. Aber auch, wenn der FRABS für Sie nicht in Frage kommen sollte werden wir versuchen, Sie so schnell wie möglich in eine medizinische Behandlung zu vermitteln.
Sollten Sie mit einem legalen Aufenthaltstitel oder als Deutsche*r ohne ausreichenden Versicherungsschutz sein, steht Ihnen dennoch eine angemessene medizinische Behandlung zu. Möglicherweise können Sie eine Versicherung abschließen oder Sie haben Anspruch auf Leistungen durch eine Behörde. Manchmal ist ein solches Clearing sehr einfach und kann rasch erfolgen. Manchmal muss eine sehr genaue Prüfung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse erfolgen, um am Ende den richtigen Kostenträger für eine medizinische Behandlung zu ermitteln.
In jedem Fall können Sie unsere Beratungsstelle kontaktieren und wir versuchen schnellstmöglich, mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte einzuleiten. Da wir augenblicklich noch sehr eingeschränkte personelle und finanzielle Möglichkeiten haben, werden wir Sie möglicherweise an erfahrene Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Behörden weiterleiten. Unabhängig vom individuellen Vorgehen steht für uns aber immer im Vordergrund, dass medizinisch erforderliche Diagnostik und Therapie nicht durch bürokratische Verfahren verschleppt werden.
Alle Angaben, die Sie uns gegenüber machen, bleiben vertraulich und werden nicht an Behörden weitergeleitet. Die Kooperation mit der Stadt Freiburg besteht in der finanziellen Förderung des FRABS e.V. und dem Austausch mit Verantwortlichen der Stadtverwaltung zur Verbesserung von Abläufen, hierzu gehört auch die Weitergabe statistischer Daten, die aber keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen erlauben. Eine Weiterleitung Ihrer persönlichen Daten kann nur mit ihrem Einverständnis erfolgen und kann im Einzelfall zu Ihrem Vorteil sein.